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Europäische Menschenrechtskonvention stärken | EBD Public Diplomacy Fachgespräch mit EGMR-Richterin Prof. Dr. Anja Seibert-Fohr

Im Vorfeld des 75-jährigen Jubiläums der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) hat sich eine verstärkte politische Debatte über ihre Auslegung entwickelt. Dabei schützt die EMRK die Grundrechte von über 700 Millionen Menschen in Europa. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) spielt die zentrale Rolle bei der Durchsetzung dieser Rechte.

Um einen Einblick in die Arbeitsweise des Gerichtshofs zu erhalten und die Bedeutung der richterlichen Unabhängigkeit für einen funktionierenden Menschenrechtsschutz aus erster Hand zu erfahren, organisierte die Europäische Bewegung Deutschland e.V. (EBD) ein exklusives Public Diplomacy Hintergrundgespräch mit der deutschen Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), Prof. Dr. Anja Seibert-Fohr, sowie Vertreterinnen und Vertretern aus Politik, Verwaltung und Gesellschaft.

Aufhänger für die Organisation des Fachgesprächs waren insbesondere migrationspolitische Fragen sowie der Umgang mit straffällig gewordenen Drittstaatsangehörigen. Während einige Staaten mehr nationalen Handlungsspielraum fordern, warnen andere vor einer politischen Einflussnahme auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs. Damit rücken auch Fragen der richterlichen Unabhängigkeit in den Fokus.

Richterin Prof. Dr. Seibert-Fohr gab einen Einblick in die Arbeitsweise des Gerichtshofs und betonte, dass die EMRK für einen funktionierenden Menschenrechtsschutz verbindliche Mindeststandards setzt. Prof. Dr. Lars Castellucci, MdB und Beauftragter der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, ordnete anschließend die aktuelle politische Debatte aus Sicht der Bundesregierung ein.

Auch in der Diskussion spielte die aktuelle Debatte über die Rolle der EMRK in der Migrations- und Sicherheitspolitik eine wichtige Rolle. Dabei wurde deutlich, dass die Rechtsprechung des EGMR in politischen Debatten häufig verkürzt dargestellt und die tatsächlichen Spielräume der Mitgliedstaaten nicht immer ausreichend berücksichtigt oder verstanden werden. Gleichzeitig wurde diskutiert, wie sich menschenrechtliche Standards auch in politisch angespannten Debatten besser vermitteln lassen – insbesondere bei migrationspolitischen Themen mit hoher öffentlicher Aufmerksamkeit. Eine Konsenslösung war, dass die Rechtsprechung des EGMR stärker erklärt werden muss, um Missverständnisse in der politischen und öffentlichen Diskussion zu vermeiden.

Mehrfach wurde darauf hingewiesen, dass der Gerichtshof keine Tatsacheninstanz ist und nationale Entscheidungen grundsätzlich respektiert, solange diese auf einer sorgfältigen Abwägung beruhen. Der EGMR greift vor allem dann ein, wenn Verfahrensstandards nicht eingehalten wurden oder menschenrechtliche Mindestgarantien nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Auch der verbreitete Eindruck, der EGMR verhindere grundsätzlich Abschiebungen von Straftätern, entspricht nicht der Rechtsprechung. Vielmehr verlangt die EMRK eine Prüfung im Einzelfall. Die Zahl entsprechender Verfahren – insbesondere in Deutschland – seien sehr gering. Die meisten menschenrechtlichen Fragen würden bereits durch nationale Gerichte geklärt werden.

Im Ergebnis bestand Einigkeit darüber, dass eine sachorientierte und faktenbasierte Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des EGMR von zentraler Bedeutung ist. Gerade in politisch aufgeladenen Debatten sei es wichtig, die Funktionsweise internationaler Gerichtsbarkeit verständlich zu vermitteln und Raum für differenzierte Diskussionen zu schaffen. Der fortgesetzte Dialog zwischen Justiz, Politik und Fachöffentlichkeit wurde dabei als wesentliche Voraussetzung gesehen, um Vertrauen in das europäische Menschenrechtsschutzsystem zu stärken und die Bedeutung der EMRK auch 75 Jahre nach ihrer Unterzeichnung zu unterstreichen.

Die Veranstaltung fand wurde im Rahmen des EBD-Europaratsprojektes durchgeführt. Mehr über das Projekt erfahren Sie hier

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