Nachgefragt bei… Christoph Wolfrum

Mit dem Format „Nachgefragt bei“ kommen regelmäßig europapolitische Stimmen in Form eines Kurzinterviews zu Wort. Heute heißt es: Nachgefragt bei Christoph Wolfrum, Beauftragter E-B-1 für Grundsatzfragen der Europapolitik, EU-Koordinierung und EU-Außenbeziehungen im Auswärtigen Amt

Herr Wolfrum, Sie sind im Auswärtigen Amt seit Sommer 2023 neuer Beauftragter E-B-1 für Grundsatzfragen der Europapolitik, EU-Koordinierung und EU-Außenbeziehungen, also die Referate E-Stab, EU-K und E 25 in der Europaabteilung. In welchen Themen sehen Sie die größten Herausforderungen?

„Europapolitik ist immer herausfordernd. Gerade das macht die Arbeit auch so spannend! In meinem Aufgabenbereich haben aktuell die Themen Erweiterung und Reformen als parallele Prozesse stark an Prominenz gewonnen. Denn wenn wir Erweiterung als geostrategische Notwendigkeit sehen, wie es auch Außenministerin Baerbock in ihrer Europarede vom 2. November noch einmal unterstrichen hat, müssen wir dafür sorgen, dass die EU der Zukunft nicht nur größer, sondern auch stärker wird. Wie kann das klappen? Wir unterstützen die Beitrittskandidaten bei der Umsetzung notwendiger Reformen. Ebenso wichtig ist aber auch die Aufnahmefähigkeit unserer Union, die nach innen und außen handlungsfähig sein und bleiben muss. Reformbedarfe zu definieren und nachher umzusetzen sind dicke Bretter, die wir im Kreis der aktuell 27 EU-Mitgliedstaaten bohren müssen. Ich freue mich, dass der Europäische Rat letzte Woche einen entsprechenden Reformprozess aufs Gleis gesetzt hat."

Wie könnte die EU ihre politischen Instrumente stärker nutzen, um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten und auch den Beitrittskandidaten zu fördern und zu schützen?

„Rechtsstaatlichkeit ist ein fundamentaler Pfeiler der EU. Für die Beitrittsaspiranten ist sie eine zentrale Voraussetzung für einen Beitritt zur Europäischen Union, sei es mit Blick auf die Korruptionsbekämpfung, Medienfreiheit oder die Unabhängigkeit der Justiz. Den Vorschlag von Kommissionspräsidentin von der Leyen, auf freiwilliger Basis Beitrittskandidaten in den EU-Rechtsstaatsjahresbericht einzubeziehen, finde ich interessant. Damit unsere hohen EU-Standards auch nach innen gewahrt werden, unterstützen wir die EU-Kommission in ihrer Rolle als Hüterin der Verträge – und wir erwarten auch, dass sie die ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzt, um Rechtsstaatsdefiziten zu begegnen. Deutschland setzt sich dafür ein, die Möglichkeiten zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit im Zuge der Reform der EU noch einmal zu verbessern. Insofern freut es mich auch, dass die belgische Ratspräsidentschaft einen besonderen Fokus auf Rechtsstaatlichkeit legen will."

Wie kann man die Gesetzgebungs- und Entscheidungsfindungsprozesse innerhalb der EU, insbesondere im Rat, verbessern und transparenter machen?

„Gerade bei den legislativen Dossiers hat sich das Transparenzniveau stark verbessert. Die Diskussionen in den Ministerräten werden live online übertragen und sind der Öffentlichkeit somit zugänglich. Alle EU-Institutionen, auch der Rat, sind zudem verpflichtet, Dokumente auf Anfrage zugänglich zu machen. Das gilt bereits für die Arbeitsgruppenebene und Ausnahmen werden sehr eingeschränkt vom EuGH ausgelegt. Hinzu kommen nationale Unterrichtungspflichten, wie z.B. in Deutschland über das EUZBBG/EUZBLG geregelt. Wenn ich an mögliche Veränderungen der Entscheidungsprozesse im Rat denke, so gibt es natürlich Reformideen wie die Ausweitung der qualifizierten Mehrheitsentscheidungen, zum Beispiel in der Außenpolitik. Hierüber diskutieren wir aktuell im Kreise der Mitgliedstaaten."

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