Rat einigt sich auf neue Regeln für die Plattformarbeit | EBD De-Briefing EPSCO

Durch das Aufkommen digitaler Plattformen ist die klassische Aufteilung zwischen Angestellten und Selbstständigen zunehmend unschärfer geworden. Gerade im Bereich von digitalen Dienstleistungen wie auch Fahr- und Lieferdiensten ist es strittig, ob die Dienstleister über den Plattformen wirklich als tatsächliche Selbstständige auftreten. Anhand von klaren Kriterien soll die EU-Richtlinie für Plattformarbeit juristische Klarheit im europäischen Binnenmarkt bringen. Wie dies genau gelingen soll, war Thema beim digitalen EBD De-Briefing zum Rat der EU für Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz (EPSCO) am Mittwoch, 14. Juni 2023. 

Das De-Briefing übernahmen Florian Schierle, Europabeauftragter im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), sowie Katja Sander vom Referat für Migration und Vielfalt, Antisemitismus- und Rassismusprävention im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Gemeinsam mit Moderator Markus Vennewald, Referent für Europapolitik bei der EBD, reflektierten sie die vielfältigen Themen, über welche die Sozial- und Arbeitsministerinnen und -minister der EU-Mitgliedstaaten bei ihrer Sitzung am 12. Juni 2023 in Luxemburg debattierten. 

Zur EU-Richtlinie zur Plattformarbeit konnte sich der Rat auf eine allgemeine Ausrichtung, also seine Position für die anstehenden Trilogverhandlungen mit Europaparlament und Europäische Kommission einigen. Dessen Hauptziel ist es, den korrekten Beschäftigungsstatus von Plattformarbeiterinnen und -arbeiter zu bestimmen. Nach der aktuellen Regelung würden viele fälschlicherweise als selbstständig erachtet, was beispielsweise finanzielle Folgen für ihre Sozialversicherung und Verantwortungen bei Arbeitsunfällen habe. Der Vorschlag des EPSCO-Rates sieht sieben Kriterien vor, anhand derer entschieden werden könne, ob die Arbeitnehmende als selbstständig oder als angestellt erachtet werden. Wenn drei dieser Kriterien erfüllt werden, ist die Person als arbeitnehmend zu erachten. Zu den Kriterien zählen unter anderem Obergrenzen für Entlohnung oder eingeschränkte Möglichkeiten, Arbeit abzulehnen. Die nun beginnenden Trilogverhandlungen sollen noch vor der Europawahl 2024 abgeschlossen werden. 

Im EBD De-Briefing wurden zudem die Kommissionsvorschläge zur Einführung von Mindeststandards für die in allen EU-Mitgliedstaaten verpflichtenden Gleichbehandlungsstellen diskutiert. Es wurde die Notwendigkeit dieser Richtlinien deutlich, da sich die Stellen in den verschiedenen Mitgliedstaaten teils erheblich unterscheiden, beispielsweise bezüglich ihrer Zuständigkeiten, Befugnisse, Unabhängigkeit oder Ausstattung. 

Darüber hinaus wurde das Arbeitsprogramm der kommenden Ratspräsidentschaft diskutiert, die die spanische Delegation in der Ratssitzung vorstellte. Die spanische Regierung möchte beispielweise die Blockade zu Verhandlungen der Antidiskriminierungs-Richtlinie lösen, die die Europäische Kommission bereits 2008 vorgelegt hat. Auch Regelungen zu Demokratie am Arbeitsplatz, verbessertem Arbeitsschutz, der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen im Rahmen der Istanbul-Konvention des Europarates sowie zu LGBTQ-Rechten und Rassismusbekämpfung werden Prioritäten der spanischen Ratspräsidentschaft sein. 

Weitere Themen der Ratssitzung, die auch im De-Briefing behandelt wurden, waren die Orientierungsaussprache über das Europäische Semester und insbesondere die mögliche Aufnahme eines Rahmens für soziale Konvergenz in die jährliche Koordinierung und Überwachung der Wirtschafts-, Haushalts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik der Mitgliedstaaten, eine Ratseinigung zu gestärkten Arbeitsschutzregelungen, speziell zu Grenzwerten von Blei und Diisocyanate, sowie eine Ratsempfehlung zur Stärkung des sozialen Dialogs auf nationaler Ebene. Am De-Briefing nahmen rund 40 Teilnehmende teil.

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