Gleichstellung der Geschlechter voranbringen

Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein wesentliches EU-Vertragsziel und als Grundsatz bereits seit 1957 fest in den europäischen Verträgen verankert, doch bis heute unzureichend realisiert trotz einschlägiger legislativer Fortschritte in der vergangenen Legislaturperiode.

Europäische Gleichstellungsstrategie umsetzen und weiterentwickeln

Wir begrüßen und unterstützen daher die Europäische Gleichstellungsstrategie 2020-2025, die weiter fortgeschrieben werden muss, als auch den von der Kommission im März 2025 vorgestellten Fahrplan für Frauenrechte. Auf dieser Grundlage erwarten wir von der Kommission die Ausarbeitung einer neuen ambitionierten Gleichstellungsstrategie post 2025. Die Ratifizierung der Istanbul-Konvention des Europarates durch die EU ist richtig, umso dringender wird die Ratifizierung aller EU-Mitgliedstaaten, um Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt konsequent entgegenzuwirken. Die Bundesregierung sollte sich mit der EU dafür einsetzen, Austritte aus der Konvention zu verhindern. Darüber hinaus verdient die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt als auch das EU-Netzwerks zur Prävention von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt besondere Aufmerksamkeit. Die Richtlinie muss nun konsequent umgesetzt und parallel weiterentwickelt werden.

Zudem ist es im höchsten Maße bedauerlich, dass im Europäischen Parlament in der nun 10. Legislaturperiode weniger Frauen vertreten sind als in der vorherigen. Umso wichtiger ist die vollumfängliche Anwendung der überarbeiteten Geschäftsordnung, dass Vorsitz und 1. Stellvertretung geschlechterparitätisch besetzt sein müssen.

Renten- wie auch Lohngefälle bekämpfen

Um das Renten- und Lohngefälle zu überwinden, ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter ordnungsgemäß umsetzen. Dazu gehören u.a. die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie und die Richtlinie über verbindliche Maßnahmen zur Lohntransparenz sowie die Richtlinie zum Mindestlohn oder auch verstärkte Berufsorientierungsangebote. Die Gleichstellung der Geschlechter muss im EU-Haushalt wie auch in den nationalen Reformprogrammen der Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters besser berücksichtigt werden. Gender Budgeting ist hier ein geeignetes Instrument. Zudem muss die Europäische Kommission durch geschlechterspezifische Analysen der Programme klar darstellen, wie die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Gleichstellung als Wert der EU beitragen.

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