Gleichstellung der Geschlechter voranbringen

Die Gleichstellung der Geschlechter ist ein wesentliches EU-Vertragsziel und als Grundsatz bereits seit 1957 fest in den europäischen Verträgen verankert, doch bis heute unzureichend realisiert.

Europäische Gleichstellungsstrategie umsetzen

Wir begrüßen daher die Europäische Gleichstellungsstrategie 2020-2025 und setzen uns für eine zeitnahe Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen ein. Ebenso begrüßen wir die Ratifizierung der Istanbul-Konvention des Europarates durch die EU und appellieren an alle EU-Mitgliedstaaten ihre Ratifizierung schnellstmöglich zu verwirklichen, um Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt konsequent entgegenzuwirken. Die Bundesregierung sollte sich mit der EU dafür einsetzen, Austritte aus der Konvention zu verhindern. Darüber hinaus verdient die EU-Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt eine besondere Aufmerksamkeit. Ebenso setzen wird uns für eine zügige Umsetzung der LGBTIQ-Gleichstellungsstrategie ein.

EU-Vereinbarkeitsrichtlinie umsetzen und Renten- wie auch Lohngefälle bekämpfen

Um das Renten- und Lohngefälle zu überwinden, ist es wichtig, dass die Mitgliedstaaten den gemeinschaftlichen Besitzstand im Bereich der Gleichstellung der Geschlechter ordnungsgemäß umsetzen. Dazu gehören u.a. die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie und die Richtlinie über verbindliche Maßnahmen zur Lohntransparenz. Die Gleichstellung der Geschlechter muss im EU-Haushalt wie auch in den Plänen der Mitgliedstaaten im Rahmen des Europäischen Semesters besser berücksichtigt werden, indem die Europäische Kommission durch geschlechterspezifische Analysen der Programme klar darstellt, wie die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Gleichstellung als Wert der EU beitragen.

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