Migrations- und Asylpolitik auf Basis europäischer Werte gestalten

In der Migrations- und Asylpolitik muss es eine europäische und nachhaltig tragende Lösung geben, die sich an den vertraglich verankerten, gemeinsamen Werten und Grundrechten orientiert. Daher begrüßen wir einerseits die beschlossene GEAS-Reform und fordern gleichzeitig ihre schnelle Umsetzung und dringende Nachbesserung (insbesondere beim Thema Menschenrechte) zur verlässlichen Einhaltung der Genfer Flüchtlingskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention. Die EU muss Fluchtursachen kohärent bekämpfen, legale Zuwanderungswege schaffen und den Grundwerten geflüchteter Menschen gerecht werden, um ihre Handlungsfähigkeit und Glaubwürdigkeit zu sichern.

Fluchtursachen bekämpfen und sichere Einwanderungswege gewährleisten

Entwicklungspolitik allein genügt nicht, um die vielfältigen Fluchtursachen zu bekämpfen. Es braucht einen ressortübergreifenden Ansatz, der auf Entwicklungschancen, Förderung guter Regierungsführung, Klimaschutz wie auch Prävention und Beilegung von Konflikten setzt. Ebenfalls sollte die EU Seenotrettungen koordinieren und auf die Einrichtung staatlicher, nicht-militärischer Seenotrettungsmissionen hinwirken, um das Tausendfache Sterben an EUs Außengrenzen zu beenden. Sie muss zudem der Kriminalisierung ziviler Seenotrettungsmissionen ist ein Ende setzen und sichere legale Einwanderungswege schaffen.

GEAS wirksam und wertebasiert anwenden

Asylsuchenden muss eine sichere Einreise und Schutz in Europa ermöglicht werden.Das reformierte Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) muss den Schutz von Menschen, insbesondere der vulnerablen Personengruppen, Vorrang vor dem Schutz von Grenzen geben, die Würde von Menschen auf der Flucht achten und die katastrophale Lage in den Aufnahmeeinrichtungen an den Grenzen beenden.

Wir begrüßen in diesem Kontext die Fortschritte, die durch die Einrichtung der EU-Asylagentur (EUAA) und die Einigung zum Solidaritätsmechanismus erzielt wurden.

Wir bekräftigen daher unsere Position für positive Anreizstrukturen in der Verteilung der Geflüchteten, wie eine gezielte Förderung von aufnahmebereiten Kommunen und Regionen, und mahnen an, dass die Zusammenführung von Familien gesichert sein muss. Diese muss rechtsstaatlich geregelt, kontrollierbar und auf schutzberechtigte Personen mit anerkanntem Aufenthaltsstatus begrenzt sein.

Alle Schutzsuchenden müssen ein faires, rechtssicheres und transparentes Aufnahmeverfahren erhalten, das die Würde des Menschen zugrunde legt. Dies gilt insbesondere für die Schnellverfahren. Als Ergänzung zum neuen Grundrechtebeauftragten der EUAA benötigen wir ein Menschenrechts-Monitoring mit einheitlichen Standards bspw. durch die EU-Grundrechteagentur (FRA) an den Grenzen, um einheitliche grundrechtskonforme Anerkennungs- und Unterbringungsstandards zu garantieren. Wir appellieren zugleich mit Nachdruck an die EU-Mitgliedstaaten, ihre Beiträge im Rahmen der humanitären Aufnahme und des Resettlements des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen auszuweiten. 

Wir begrüßen die zügige und einheitliche Anwendung der EU-Richtlinie 2001/55/EG zum Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine als Ausdruck europäischer Solidarität in einer außergewöhnlichen Notlage. Die EU sollte diese auch für Geflüchtete aus anderen Krisen- und Kriegsgebieten aktivieren. Hierbei müssen auch Menschen aus Drittstaaten berücksichtigt werden.

Die Integration in die Gesellschaft muss durch einen schnellen Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Bildungsangebote, Wertevermittlung und eine faire wie auch unbürokratische Anerkennung von Qualifikationen und Berufsabschlüssen erleichtert werden. Hierzu gehören auch non-formale oder informelle berufliche Kompetenzen. Die sprachliche Bildung muss allen Migrantinnen und Migranten, unabhängig von Geschlecht, Familienzusammensetzung, Bleibeperspektive und Aufenthaltsstatus, offenstehen. Hierzu gehört auch der verstärkte Ausbau von Mutter-Kind-Integrationszentren und das Format der integrationskurs- und berufssprachkursbegleitenden Kinderbetreuung. Geflüchtete Kinder, Jugendliche und Eltern müssen bei der Gründung selbstorganisierter Zusammenschlüsse zu Interessenvertretungen unterstützt werden.

Gesellschaftliche Kräfte haben in den vergangenen Jahren europaweit – meist auf ehrenamtlicher Basis – enormes bei der Aufnahme, Integration und Unterstützung von Geflüchteten geleistet. Diese wichtige Arbeit erfordert staatliche Anerkennung und Unterstützung. Die der EU zugrundeliegenden universellen Ideen sind in ihrer Sichtbarkeit wieder stärker zu fördern und als Grundlage der ökonomischen und politischen Handlungen erkennbar zu machen. Die EU sollte deshalb gesellschaftliche Strukturen stärker bei der Planung und Umsetzung von Krisenplänen einbeziehen, grenzübergreifend vernetzen und auf politische Bildung, Teilhabe und Engagement der einzelnen Bevölkerungen über die ehrenamtlichen Strukturen hinaussetzen.

Die Rückkehrvon Menschen, die voraussichtlich keinen Asyl- und Flüchtlingsstatus erhalten, muss unter klaren Bedingungen erfolgen. Dafür braucht es ein europaweit abgestimmtes System sicherer Herkunftsstaaten, das auf klaren, rechtssicheren und nachvollziehbaren Kriterien basiert. Das System national festgelegter sicherer Herkunftsländer und Rückkehrabkommen bedarf einer Reform. Denn gemeinsame europäische Regeln müssen die Menschenrechte der Rückkehrenden sowie die Integration in die Gesellschaft gewährleisten. 

Zuwanderungspolitik gestalten

Aufgrund von Fachkräftemangel und demografischen Wandel ist Deutschland auf Zuwanderung angewiesen. Daher müssen die Mitgliedstaaten und die EU die Arbeitsmigration für Arbeitssuchende, Unternehmen und Gesellschaften fair und verantwortlich regeln. Die EU kann sie durch Beratungszentren in den Herkunftsländern und durch den Ausbau legaler Einwanderungswege, wie einer Erweiterung des Blue-Card-Systems, unterstützen. Gleichfalls müssen Institutionen und Unternehmen, die sich für Migrations- und Integrationspolitik engagieren, in ihrer Arbeit unbürokratisch gestärkt werden..

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