Migrations- und Asylpolitik auf Basis europäischer Werte gestalten

In der Migrations- und Asylpolitik muss es eine europäische Lösung geben, die sich an den vertraglich verankerten, gemeinsamen Werten und Grundrechten orientiert. Die EU muss Fluchtursachen daher durch einen kohärenten Ansatz eindämmen und das Gemeinsame Europäische Asylsystem reformieren, um ihre Handlungsfähigkeit und Glaubwürdigkeit zu sichern.

Fluchtursachen bekämpfen und sichere Einwanderungswege gewährleisten

Entwicklungspolitik allein genügt nicht, um die vielfältigen Fluchtursachen zu bekämpfen. Es braucht einen ressortübergreifenden Ansatz, der auf Entwicklungschancen, Förderung guter Regierungsführung, Klimaschutz wie auch Prävention und Beilegung von Konflikten setzt. Ebenfalls sollte die EU Seenotrettungen koordinieren und auf die Einrichtung staatlicher, nicht-militärischer Seenotrettungsmissionen hinwirken. Sie muss zudem der Kriminalisierung ziviler Seenotrettungsmissionen ein Ende setzen und sichere legale Einwanderungswege schaffen.

Europäische Asylpolitik grundlegend reformieren

Asylsuchenden muss eine sichere Einreise und Schutz in Europa ermöglicht werden. Das aktuelle Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) hält diesen Grundsatz nicht ein. Zukünftig muss der Schutz von Menschen, insbesondere der vulnerablen Personengruppen, Vorrang vor dem Schutz von Grenzen haben, die Würde von Menschen auf der Flucht geachtet und die katastrophale Lage in den Aufnahmeeinrichtungen an den Grenzen beendet werden.

Wir setzen uns in den Verhandlungen zum Migrations- und Asylpaket für eine grundlegende GEAS-Reform ein, die auf langfristige Lösungen beruht und im Einklang mit den Menschenrechten - insbesondere der Genfer Flüchtlingskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention – steht. Wir appellieren an die EU und insbesondere an ihre Mitgliedstaaten mit Blick auf dieses Ziel die Verhandlungen unbedingt vor den Europawahlen 2024 abzuschließen. In diesem Rahmen sollte sich die Bundesregierung für eine klare Auslegung des Art. 80 AEUV in der Asyl- und Migrationspolitik einsetzen.

Wir begrüßen in diesem Kontext die Fortschritte, die durch die Einrichtung der EU-Asylagentur (EUAA) und die Einigung im Rat zum Solidaritätsmechanismus erzielt wurden. Da dieser Mechanismus zur Verteilung Geflüchteter in Europa jedoch auf die Freiwilligkeit der Mitgliedstaaten setzt und zudem temporär befristet ist, sehen wir Nachholbedarf.

Wir bekräftigen daher unsere Position für positive Anreizstrukturen in der Verteilung der Geflüchteten, wie eine gezielte Förderung von aufnahmebereiten Kommunen und Regionen, und mahnen an, dass die uneingeschränkte Zusammenführung von Familien gesichert sein muss.

Alle Schutzsuchenden müssen ein faires, rechtssicheres und transparentes Aufnahmeverfahren erhalten, das die Würde des Menschen als Maxim nimmt. Dies gilt insbesondere für die Schnellverfahren. Als Ergänzung zum neuen Grundrechtebeauftragten der EUAA benötigen wir ein Menschenrechts-Monitoring durch die EU-Grundrechteagentur (FRA) an den Grenzen, um einheitliche grundrechtskonforme Anerkennungs- und Unterbringungsstandards zu garantieren. Wir appellieren zugleich mit Nachdruck an die EU-Mitgliedstaaten, ihre Beiträge im Rahmen der humanitären Aufnahme und des Resettlements des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen auszuweiten.

Wir begrüßen die schnelle Einigung zur Anwendung der Richtlinie für den vorübergehenden Schutz für geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer. Die EU sollte diese auch für Geflüchtete aus anderen Krisen- und Kriegsgebieten aktivieren. Hierbei müssen auch Menschen aus Drittstaaten berücksichtigt werden.

Die Integration in die Gesellschaft muss durch einen schnellen Zugang zum Ausbildungs- und Arbeitsmarkt, Bildungsangebote, Wertevermittlung und eine faire wie auch unbürokratische Anerkennung von Qualifikationen und Berufsabschlüssen erleichtert werden. Hierzu gehören auch non-formale oder informelle berufliche Kompetenzen. Die sprachliche Bildung muss allen Migrantinnen und Migranten, unabhängig von Geschlecht, Familienzusammensetzung,
Bleibeperspektive und Aufenthaltsstatus, offenstehen. Hierzu gehört auch der verstärkte Ausbau von Mutter-Kind-Integrationszentren und das Format der integrationskurs- und berufssprachkursbegleitenden Kinderbetreuung. Geflüchtete Kinder, Jugendliche und Eltern müssen bei der Gründung selbstorganisierter Zusammenschlüsse zu Interessenvertretungen unterstützt werden.

Gesellschaftliche Kräfte haben in den vergangenen Jahren europaweit – meist auf ehrenamtlicher Basis – enormes bei der Aufnahme, Integration und Unterstützung von Geflüchteten geleistet. Diese wichtige Arbeit erfordert staatliche Anerkennung und Unterstützung. Die EU sollte deshalb gesellschaftliche Strukturen stärker bei der Planung und Umsetzung von Krisenplänen einbeziehen und sie in ihrer unerlässlichen Arbeit unterstützen.

Die Rückkehr von Menschen, die voraussichtlich keinen Asyl- und Flüchtlingsstatus erhalten, muss unter klaren Bedingungen erfolgen. Das System national festgelegter sicherer Herkunftsländer und Rückkehrabkommen bedarf einer Reform. Denn gemeinsame europäische Regeln müssen die Menschenrechte der Rückkehrenden sowie die Integration in die Gesellschaft gewährleisten.

Zuwanderungspolitik gestalten

Aufgrund von Fachkräftemangel und demografischen Wandel ist Deutschland auf Zuwanderung angewiesen. Daher müssen die Mitgliedstaaten die Arbeitsmigration fair und verantwortlich
regeln. Die EU kann sie durch Beratungszentren in den Herkunftsländern und durch den Ausbau legaler Einwanderungswege, wie einer Erweiterung des Blue-Card-Systems, unterstützen. Gleichfalls müssen Institutionen, die sich für Migrations- und Integrationspolitik engagieren, in ihrer Arbeit unbürokratisch gestärkt werden.

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