Ökologischen Wandel gestalten

Die multiplen ökologischen Krisen und die drohenden Kipppunkte bringen uns an einen Wendepunkt. Sie verdeutlichen die Verwundbarkeit von Menschen und Gesellschaften. Deshalb ist es unverzichtbar, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre international eingegangenen Verpflichtungen zur 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klimaabkommens und den Zielen des Weltnaturschutzabkommens von Montréal im Einklang mit der Wettbewerbsfähigkeit und der
sozialen Gerechtigkeit einhalten.

Klimaneutralität und Nachhaltigkeit als Leitziele verankern

Die EU strebt mit dem Europäischen Grünen Deal bis spätestens 2050 ein klimaneutrales Europa an und hat sich im Europäischen Klimagesetz mit der Einigung auf diese Vorgabe und eine Netto-Treibhausgasreduktion um mindestens 55% bis 2030 gegenüber 1990 rechtsverbindliche Ziele gesetzt. Insbesondere die Bundesregierung steht in der Pflicht, die Erreichung der Ziele zu beschleunigen, um dem Klimaschutz- und Freiheitsurteil des Bundesverfassungsgerichts von April 2021 nachzukommen.
Dazu gehört auch, dass sie sich für ein Klimaziel für 2040 auf EU-Ebene einsetzt, das sicherstellt, dass der Großteil der Dekarbonisierung in der ersten Hälfte der 2030er-Dekade gelingt. Das Gutachten des neu gegründeten Europäischen Klimabeirates (ESABCC) zu einem gerechten EU-Treibhausgasbudget und einem EU-2040-Klimaziel sollte in der Positionierung maßgebliche Beachtung finden.

Damit der notwendige Wandel gelingt, sollte die EU im engen Dialog mit den Sozialpartnern, den Ländern und Kommunen wie auch repräsentativen Interessen stehen und auf Basis eines breiten gesellschaftlichen Austausches das Vorhaben politikübergreifend umsetzen und durch geeignete Instrumente begleiten.

Ebenso fordern wir von der EU-Kommission, die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) in allen Politikbereichen im Sinne einer generationengerechten Nachhaltigkeit umfassend umzusetzen. Weitere EU-Maßnahmen zum beschleunigten Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft sehen wir als notwendige Komponente hierzu.

Fit-for-55 ambitioniert gestalten und zügig umsetzen

Um ihren Zielen zur Klimaneutralität und der Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5°C gerecht zu werden, sollte die EU das Fit-for-55-Paket wie auch die Anpassungen aus dem
REPowerEU-Plan im gesellschaftlichen Dialog ambitioniert und zügig umsetzen und nachfolgende Gesetzgebungen für die Zeit nach 2030 vorbereiten. Auf diesem Weg ist die Balance aus marktwirtschaftlichen Instrumenten, die Stärkung von Ordnungsrecht und Standards wie auch die Erhaltung und Erhöhung nationaler Verantwortungen in den Bereichen der Klimaschutzverordnung
zu wahren. Ebenso sollte die EU innovative Kräfte aus Gesellschaft und Wirtschaft bündeln, um eine Dekarbonisierung aller Bereiche auf Basis 100% erneuerbarer Energie schnellstmöglich bis spätestens 2045 und dem Vorrangsprinzip für Energieeffizienz zu erzielen. Dies sollte ebenso eine enge Mitwirkung von Regionen und Städten – auch in der Verteilung der Einnahmen aus dem überarbeiteten EU-Emissionshandelssystem – einschließen.

Zeitgleich muss der Industrieplan für den Grünen Deal eine solidarische europäische Antwort werden, der ein Abwandern der Industrie in EU-Drittstaaten verhindert und den Weg zu einer
klimaneutralen Wirtschaft weist. Das Gesetz über klimaneutral Industrie (Net Zero Industry Act) muss Europa zum Vorreiter für die Entwicklung von Schlüsseltechnologien zur Emissionsfreiheit machen. Durch ihn und das Europäische Gesetz für kritische Rohstoffe muss Europa langfristig unabhängiger bei der Produktion von Solarmodulen und Windrädern werden. Durch diese Initiativen und die Reform des Strommarktdesigns muss die EU das Ziel verfolgen, die Energieversorgung für Verbraucherinnen und Verbraucher nachhaltiger, sicherer und schließlich preiswerter zu gestalten.

Biodiversität wahren, Ernährung nachhaltig gestalten und Umweltverschmutzung bekämpfen

Neben der Klimakrise müssen wir dringend dem fortschreitenden Verlust der Biodiversität auf unserem Kontinent und in der Welt entgegenwirken. Die biologische Vielfalt ist eine zentrale
Lebensgrundlage für Wohlergehen und Gesundheit. Die Mitgliedstaaten müssen die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 und das Naturschutzabkommen von Montreal durch konkrete Maßnahmen umsetzen. Die Vorschläge zur Wiederherstellung von Ökosystemen, zur Bodengesundheit, zu Pestiziden sowie zu der Gesetzesrahmen zu nachhaltigen Ernährungssystemen bieten die Chance, sowohl die Klima- als auch die Biodiversitätskrise gleichzeitig abzumildern. Sie müssen daher rasch verhandelt und zeitnah durch die Mitgliedstaaten umgesetzt werde. Denn Ziel muss es sein, die Transformation der Landwirtschaft hin zu einem resilienten und zukunftsfähigen Ernährungssystem entscheidend voranzubringen. Um eine sichere und ressourcenschonende Lebensmittelerzeugung in der EU tatsächlich zu erreichen, müssen einschlägige Nachhaltigkeitsstandards gleichermaßen für Agrarimporte gelten.

Ebenso sollten sich die EU und ihre Mitgliedstaaten im Rahmen des Null-Schadstoff-Aktionsplanes für Luft, Wasser und Boden und der Umsetzung des 8. Umweltaktionsprogramms zum Schutz der Ökologie und Gesundheit für eine schadstoffarme Umwelt einsetzen.

Logo der Eurpäischen Bewegung Deutschland

Kontakt

Europäische Bewegung Deutschland e.V.

Alt-Moabit 92

D-10559 Berlin

Fon: +49-30-3036201-10

Fax: +49-30-3036201-19

info(at)netzwerk-ebd.de

Social Media