Ökologischen Wandel gestalten

Die multiplen ökologischen Krisen und die drohenden Kipppunkte bringen uns an einen Wendepunkt. Sie verdeutlichen die Verwundbarkeit von Menschen und Gesellschaften. Deshalb ist es unverzichtbar, dass die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre international eingegangenen Verpflichtungen zur 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klimaabkommens und den Zielen des Weltnaturschutzabkommens von Montréal im Einklang mit der Wettbewerbsfähigkeit und der
sozialen Gerechtigkeit einhalten.

Klimaneutralität und Nachhaltigkeit als Leitziele verankern

Die EU strebt mit dem Europäischen Grünen Deall bis spätestens 2050 ein klimaneutrales Europa an und hat sich im Europäischen Klimagesetz mit der Einigung auf diese Vorgabe und eine Netto-Treibhausgasreduktion um mindestens 55% bis 2030 gegenüber 1990 rechtsverbindliche Ziele gesetzt. Insbesondere die Bundesregierung steht in der Pflicht, die Erreichung der Ziele zu beschleunigen, um dem Klimaschutz- und Freiheitsurteil des Bundesverfassungsgerichts von April 2021 nachzukommen. Dazu gehört auch, dass sie sich für ein Klimaziel für 2040 auf EU-Ebene einsetzt, das sicherstellt, dass der Großteil der Dekarbonisierung in der ersten Hälfte der 2030er-Dekade gelingt. Der Vorschlag der Kommission hierzu aus dem Februar ist zu begrüßen. Zudem muss das Gutachten des Europäischen Klimabeirates (ESABCC) zu einem gerechten EU-Treibhausgasbudget und einem EU-2040-Klimaziel berücksichtigt werden.

Damit der notwendige Wandel gelingt, sollte die EU im engen Dialog mit den Sozialpartnern, den Ländern und Kommunen wie auch repräsentativen Interessen wie etwa den Verbraucherinnen und Verbraucher stehen und auf Basis eines breiten gesellschaftlichen Austausches das Vorhaben politikübergreifend umsetzen und durch geeignete Instrumente begleiten. Insbesondere die Privatwirtschaft stellt als wichtige Triebkraft von Innovation, Wirtschaftswachstum und Arbeitsplatzschaffung und beim Übergang zu einer nachhaltigen und gerechten Volkswirtschaft eine bedeutende Rolle dar, die eingebunden werden muss.

Ebenso fordern wir von der EU-Kommission, die UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) in allen Politikbereichen im Sinne einer generationengerechten Nachhaltigkeit umfassend umzusetzen. Weitere EU-Maßnahmen zum beschleunigten Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft sehen wir als notwendige Komponente hierzu.

Fit-for-55 ambitioniert gestalten und zügig umsetzen

Um ihren Zielen zur Klimaneutralität und der Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5°C gerecht zu werden, sollte die EU das Fit-for-55-Paket wie auch die Anpassungen aus dem REPowerEU-Plan im gesellschaftlichen Dialog ambitioniert und zügig umsetzen und nachfolgende Gesetzgebungen für die Zeit nach 2030 vorbereiten. Auf diesem Weg ist die Balance aus marktwirtschaftlichen Instrumenten, die Stärkung von Ordnungsrecht und Standards wie auch die Erhaltung und Erhöhung nationaler Verantwortungen in den Bereichen der Klimaschutzverordnung zu wahren. Ebenso sollte die EU innovative Kräfte aus Gesellschaft und Wirtschaft bündeln, um zukünftige Maßnahmen zu erörtern. Dies sollte ebenso eine enge Mitwirkung von Sozialpartnern, Regionen und Städten – auch in der Verteilung der Einnahmen aus dem überarbeiteten EU-Emissionshandelssystem – einschließen.

Zeitgleich muss der "Clean Industrial Deal" eine solidarische europäische Antwort werden, der ein Abwandern der Industrie in EU-Drittstaaten verhindert, europäische Wettbewerbsfähigkeit stärkt und den Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft weist. Das Gesetz über klimaneutrale Industrie (Net Zero Industry Act) muss Europa zum Vorreiter für die Entwicklung von Schlüsseltechnologien zur Emissionsfreiheit machen. Durch ihn und das Europäische Gesetz für kritische Rohstoffe muss Europa langfristig unabhängiger bei der Produktion von Solarmodulen und Windrädern werden.

Mit Ende des Recovery and Resilience Funds 2026 droht eine Finanzierungslücke, gerade zu einer Zeit, in der massive Investitionen notwendig sind. Um den European Green Deal und andere Initiativen wie den „Clean Industrial Deal“ umzusetzen, sind mehr Mittel nötig. Dazu gehört, vorhandene Förderinstrumente wie den Just Transition Fund oder den Innovationsfonds auf EU-Ebene zu stärken und weitere aufzusetzen. Zudem ist das EU-Beihilferecht in seiner jetzigen Form nicht mehr zeitgemäß und bedarf dringend einer Reform, die einheitliche und kontrollierbare Standards setzt, um für Verlässlichkeit, Investitionssicherheit und Transparenz zu sorgen und an den Zielen klimaneutraler und resilienter Wertschöpfung, Wettbewerbsfähigkeit, Guter Arbeit, Beschäftigungssicherung und -entwicklung auszurichten.

Biodiversität wahren, Ernährung nachhaltig gestalten und Umweltverschmutzung bekämpfen

Neben der Klimakrise müssen wir dringend dem fortschreitenden Verlust der Biodiversität auf unserem Kontinent und in der Welt entgegenwirken. Die biologische Vielfalt ist eine zentrale Lebensgrundlage für Wohlergehen und Gesundheit. Die Mitgliedstaaten müssen die EU-Biodiversitätsstrategie 2030 und das Naturschutzabkommen von Montreal durch konkrete Maßnahmen umsetzen. Dennoch wurden die letzten umweltpolitischen Ambitionen in den Bereichen Renaturierungsgesetz oder Pestizide abgeschwächt. Das Ziel der nächsten fünfjährigen Legislaturperiode der EU muss es sein, die Transformation der Landwirtschaft hin zu einem resilienten und zukunftsfähigen Ernährungssystem entscheidend voranzubringen. Um eine sichere und ressourcenschonende Lebensmittelerzeugung in der EU tatsächlich zu erreichen, müssen einschlägige Nachhaltigkeitsstandards gleichermaßen für Agrarimporte gelten.

Ebenso unterstützen wir das Ziel der neuen EU-Luftqualitätsrichtlinie, für weniger Schadstoffe in der Luft zu sorgen. Dennoch birgt die Einigung zur EU-Luftqualitätsrichtlinie große Herausforderungen u.a. für die Kommunen. Die Umsetzung wird nur gelingen, wenn die EU die Schadstoffe auch direkt an der Quelle angeht.

Umwelt- und klimafreundliche Mobilität stärken

Menschen in Stadt und Land kann durch einen europaweiten Ausbau von öffentlichen Personennah- und Fernverkehrsangeboten und höheren Taktungen schnellstmöglich klimafreundliche und barrierefreie Mobilität ermöglicht werden. Dabei sollte auch der transeuropäische Verkehr stärker europäisch organisiert werden, insbesondere mit einem Europatakt, grenzüberschreitenden Regionalzügen, Kooperationen der Bahnen zum vereinfachten Ticketing und dem entschlossenen Ausbau von Nachtzugverbindungen.

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