EU-Rechtsetzung transparent gestalten

Öffentlicher und parlamentarischer Wettstreit ist ebenso Teil pluralistischer Demokratie wie Lobbyismus. Sie können jedoch nur im Kontext größter Transparenz aller Beteiligten zu mehr Demokratie und Legitimation in der EU-Rechtsetzung beitragen. Daher setzen wir uns dafür ein, dass repräsentativen Interessen im Gesetzgebungsprozess eine transparente, chancengleiche Einflussnahme ermöglicht wird und alle getroffenen Entscheidungen nachvollziehbar sind.

Entscheidungsprozesse nachvollziehbar dokumentieren

Europäische Gesetzgebung funktioniert am besten mit der Gemeinschaftsmethode, die nachvollziehbar sowie inhaltlich und sprachlich transparent gestaltet ist. Die EU-Institutionen sollen öffentlich dokumentieren, inwieweit sie im Zuge von Gesetzgebungsverfahren nationale und europäische Interessen gehört haben. Dazu gehört die Veröffentlichung eines legislativen Fußabdrucks für die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten. Für mehr Transparenz sollen sie eine Veröffentlichungspflicht für Änderungsanträge und die Beteiligung nationaler und europäischer Interessengruppen zu Gesetzesvorhaben einführen.

Externen Einfluss auf Rechtsakte konsequent offenlegen

Die laut Artikel 11 EUV zu gewährleistende Transparenz betrifft alle Organe der EU. Das Europäische Parlament veröffentlicht bereits vor der Abstimmung im zuständigen Ausschuss den Entwurf der Berichterstattenden und alle Änderungsanträge. Dem Beispiel folgend sollte auch der Rat der EU als zweites legislatives Organ agieren: Alle Mitgliedstaaten sollten frühzeitig während der Verhandlungsphase ihre Positionen offenlegen und verständlich begründen, damit die Öffentlichkeit diese nachvollziehen kann. Ebenso sollten alle Vorschläge der Ratspräsidentschaft zur Findung einer gemeinsamen Position der Mitgliedstaaten veröffentlicht werden.

Ebenso sollten die Mitgliedstaaten die Veröffentlichung von Lobbytreffen stärker nach Relevanz darstellen. Wir erwarten insbesondere von der Bundesregierung, dass sie sich dem von mehreren Mitgliedstaaten unterzeichneten Non-Paper für mehr Transparenz im Ministerrat anschließt. Denn es geht um eine Governance, die die bestehenden Entscheidungsverfahren des Rates, einschließlich des Ausschusses der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV), modernisiert.

Wir begrüßen den Beitritt des Rates zum Transparenzregister, mahnen jedoch an, dass die neue Regelung nur wenige Lobbytreffen abdeckt. Kohärent zur EU-Kommission und dem Europäischen Parlament sollte die Verpflichtung zur Registrierung im Transparenzregister für alle Termine mit Entscheidungstragenden aus dem Rat gelten, einschließlich der Leitungen aller Ständigen Vertretungen der Mitgliedstaaten zur EU. Nicht zuletzt notwendige Abwehrmaßnahmen gegen strategische Korruption von Drittstaaten wie Russland oder China macht es wünschenswert, dass insgesamt ein Governance-System zum Schutz von Exekutiven und Legislativen und demokratisch notwendiger legaler externer Expertise etabliert wird. Europas Demokratien müssen vor illegaler und illegitimer Einflussnahme von innen und außen geschützt werden.

Ebenso begrüßen wir, den getroffenen Beschluss zur Einrichtung eines gemeinsamen unabhängigen Ethikgremiums für u.a. das Europäische Parlament, die EU-Kommission, die Europäische Zentralbank und den europäischen Rechnungshof. Die aufgedeckten Korruptions- und Spionageskandale haben medial und verbunden mit viel Vertrauensverlust offengelegt, dass diese Einrichtung, die die Einhaltung von Verhaltensregeln in den EU-Institutionen kontrollieren soll, essenziell für die Glaubwürdigkeit der EU ist. Wir appellieren daher insbesondere den Rat, der beschlossenen interinstitutionellen Vereinbarung vollumfänglich beizutreten. Parallel sollte die Bundesregierung prüfen, wie sie besser am Europäischen Verbindungsnetz der Bürgerbeauftragten mitwirken kann.

Informellen Trilog zur Ausnahme machen

Die Abkürzung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens durch informelle Triloge ermöglicht zwar eine schnellere Verabschiedung von Rechtsakten, gewährleistet aber nicht das erforderliche Maß an Transparenz. Daher ist es weiter sehr zu bedauern, dass der überwiegende Teil der EU-Gesetzgebung im Trilog und nicht im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren erfolgt. Zudem muss das 2018 beschlossene Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Veröffentlichungspflicht von Dokumenten bei informellen Trilogen vollumfänglich umgesetzt werden. Eine stärkere Transparenz schließt die Veröffentlichung von Verhandlungsdokumenten und Tagesordnungen mit ein. Es muss gesetzlich klar geregelt werden, wann und wie Trilogverfahren stattfinden sollen. Es gilt: Triloge nur wenn nötig und so transparent wie möglich.

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