75 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention – Ein Meilenstein für Freiheit, Gerechtigkeit und Menschenwürde
 Über 700 Millionen Menschen haben heute etwas Wunderbares zu feiern: Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) wird 75 Jahre alt – ein historischer Meilenstein für Freiheit, Gerechtigkeit und Menschenwürde in Europa.
Die EMRK ist ein internationaler Vertrag des Europarats und garantiert zentrale Freiheits- und Grundrechte für die Bürgerinnen und Bürger seiner 46 Mitgliedstaaten. Sie wurde 1950 vom Europarat erarbeitet, der nur ein Jahr zuvor gegründet wurde. In Deutschland trat die Menschenrechtskonvention 1953 in Kraft.

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Das diesjährige Jubiläum erinnert uns daran, dass Menschenrechte keine Selbstverständlichkeit sind. Sie müssen jeden Tag gelebt, geschützt und verteidigt werden. Genau das stellt die EMRK sicher – unabhängig von Herkunft, Überzeugung oder Lebensweise.

In 18 Artikeln schützt sie grundlegende zivile und politische Rechte, darunter:
- das Recht auf Leben (Art. 2)
 - das Verbot von Folter und unmenschlicher Behandlung (Art. 3)
 - das Recht auf Freiheit und Sicherheit (Art. 5)
 - das Recht auf ein faires Verfahren (Art. 6)
 - das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8)
 - die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit (Art. 9)
 - die Meinungsfreiheit (Art. 10)
 
Den Schutz dieser Rechte gewährleisten insbesondere drei Akteure:
- Der Europarat überwacht die Einhaltung der Konvention durch die Mitgliedstaaten.
 - Die Mitgliedsstaaten selbst sind verpflichtet, ihre Gesetze so anzupassen, dass die EMRK-Rechte im Alltag aller Menschen gewahrt bleiben.
 - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg wacht über die Umsetzung: Er entscheidet, ob ein Staat gegen die EMRK verstoßen hat. Seit seiner wichtigen Reform im Jahr 1998 können alle Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten direkt Beschwerde beim EGMR einreichen – sofern sie zuvor alle nationalen Rechtsmittel ausgeschöpft haben.
 


