Erweiterungs- und Nachbarschaftspolitik
Die Überwindung von Grenzen und eine sich erweiternde Union sind sichtbare Erfolge der europäischen Einigung. Durch EU-Erweiterungen und den Abbau von Binnengrenzkontrollen ist nach dem Ende des Kalten Krieges ein Raum der Freiheit und des Wohlstands entstanden, der heute den Großteil des einst getrennten Kontinents verbindet. Auf dieser Errungenschaft aufbauend muss die Bundesregierung die europäische Integrationslandschaft
proaktiv gestalten, indem sie Erweiterung, differenzierte Integration und grenzüberschreitende Zusammenarbeit strategisch zusammendenkt.
EU-Beitritte ernsthaft und konsequent vorbereiten
Die Integrationslandschaft eines freien und demokratischen Europas muss ausgeweitet werden, wenn Europa seine Freiheit, seine Stabilität und seine Handlungsfähigkeit sichern will. Erweiterung darf deshalb weder durch politische Zurückhaltung verschleppt noch auf symbolische Bekenntnisse reduziert werden. Sie muss als strategische Aufgabe europäischer Friedens-, Demokratie- und Integrationspolitik verstanden werden. Maßstab für Fortschritte bleiben die nicht verhandelbaren demokratischen, rechtsstaatlichen und marktwirtschaftlichen Kopenhagener Kriterien. Zugleich sollte die EU dem Grundsatz folgen, dass sie keinem Mitgliedstaat des Europarates, der diese Kriterien vollumfänglich und nachhaltig erfüllt, den Weg zur Mitgliedschaft grundsätzlich verwehrt.
Dabei gehört auch die schrittweise Ausweitung des Binnenmarkts zur europäischen Integrationslogik. Die Teilhabe an den Freiheiten des Binnenmarkts ist nicht nur ein wirtschaftlicher Zwischenschritt, sondern Teil der Heranführung an die Europäische Union und zugleich Anreiz für Reformen. Voraussetzung zum Beitritt zum Binnenmarkt schließt gleichwohl die vollständige Angleichung an den sozialen Besitzstand der EU sowie einen wirksamen sozialen Dialog ein. Offene Märkte, gemeinsame Regeln und faire Wettbewerbsbedingungen können jedoch nur dort dauerhaft tragen, wo Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und verlässliche Institutionen gesichert sind. Umgekehrt stärken gerade diese Voraussetzungen die Fähigkeit, die Kopenhagener Kriterien dauerhaft zu erfüllen. Binnenmarktintegration, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Vollintegration bedingen einander.
Gleichzeitig muss die EU konsequent reagieren, wenn Beitrittsländer dauerhaft von den Kopenhagener Kriterien abweichen. In solchen Fällen kann ein Aussetzen von Verhandlungen notwendig sein, insbesondere bei autoritären Entwicklungen oder Einschränkungen von Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Freiheiten. Auch dann sollte die EU demokratische Kräfte in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft weiter unterstützen und den Dialog mit der Bevölkerung aufrechterhalten.
Die EU muss daher im Sinne ihrer Verträge offen für neue Mitglieder bleiben, die die europäischen Werte achten und fördern. Dazu gehören heute die Beitrittskandidaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, die Türkei und die Ukraine; auch der Kosovo gehört politisch in die engere europäische Integrationslandschaft. In Island, Norwegen und sogar im Vereinigten Königreich zeigen neue Debatten über eine Wiederaufnahme des EU-Beitrittsprozesses zudem, dass die EU eine erhöhte Attraktivität besitzt und die europäische Integrationslandschaft in Bewegung bleibt. Erweiterung und Reformfähigkeit gehören dabei untrennbar zusammen. Die EU, insbesondere der Rat, muss ihre eigene institutionelle Handlungsfähigkeit stärken, um selbst Vorbild im Sinne der Kopenhagener Kriterien zu bleiben. Zugleich muss die europäische Integrationslandschaft Raum für unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit bieten. Staaten, die sich bei zunehmender Erfüllung der Kriterien zunächst an einzelnen Politikbereichen beteiligen wollen, dürfen davon nicht ausgeschlossen werden. Differenzierte Integration kann ein Instrument der politischen Annäherung sein, darf jedoch kein Dauerzustand werden und keine dauerhaften Rangunterschiede begründen. Entscheidend bleibt, dass keine europäische Gesellschaft dauerhaft von demokratischer Vollintegration ausgeschlossen wird, wenn sie bereit ist, die gemeinsamen Regeln zu erfüllen.
Heranführungshilfen stärken und gesellschaftliche Kräfte strukturiert einbeziehen
Die EU sollte bei allen potenziellen und aktuellen Beitrittskandidaten den politischen Kopenhagener Kriterien besondere Bedeutung beimessen. Deshalb fordern wir erstens, die Heranführungshilfen sowie die Wiederaufbaugelder für die Ukraine gezielt für den Aufbau demokratischer und rechtsstaatlicher Strukturen zu stärken. Zweitens sollte die institutionelle Förderung demokratisch verfasster gesellschaftlicher Kräfte sowie die Unterstützung durch den Europarat in den Beitrittsländern ausgebaut werden. Drittens sollte die EU ihre Heranführungshilfen stärker mit einem Demokratie-Bonus verbinden, damit demokratisch verfasste Organisationen und Reformakteure gezielt gestärkt werden.
Denn eine nachhaltige europäische Integration lebt nicht allein von staatlichen Reformen, sondern auch von der Vitalität der demokratischen Gesellschaften in den Beitrittsländern. Europa muss dort früher sichtbar und erfahrbar werden, wo sich Menschen auf den Weg Richtung EU machen. Dazu können auch Zwischenschritte im Beitrittsprozess beitragen, etwa Beobachterstatus beim Europäischen Parlament, beim Rat oder beim Europäischen Rat sowie eine stärkere sektorale Einbindung in einzelne Politikbereiche.
Um die Verhandlungen politisch tragfähig zu machen, sollten zudem alle relevanten Akteurinnen und Akteure einbezogen werden. Im Sinne einer echten Europäischen Public Diplomacy muss jeder Beitrittsprozess von gesellschaftlichen Kräften, politischer Ebene und Institutionen kritisch begleitet und breit getragen werden. Die EU sollte daher unabhängige und europäisch orientierte Kräfte in den Beitrittsländern gezielt stärken. Auch Sozialpartner sollten aktiv in den Beitrittsprozess einbezogen und ihre Strukturen im Rahmen der Heranführungshilfen gefördert werden.
Um das Bekenntnis zu einem EU-Beitritt auch über lange und anspruchsvolle Prozesse hinweg aufrechtzuerhalten, sollte insbesondere jungen Menschen aus Ländern mit Beitrittskandidatenstatus die Teilnahme am Erasmus-Mobilitätsprogramm erleichtert werden. Europäische Teilhabe und europäische Erfahrung sind ein zentraler Bestandteil demokratischer Integration.