Nachgefragt bei… Barbara Lochbihler
Beim Format „Nachgefragt bei …“ kommen regelmäßig europäische Stimmen in Form eines Kurzinterviews zu Wort. In diesem Monat steht - mit besonderem Fokus auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) - die Frage im Mittelpunkt, wie Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit in politisch angespannten Zeiten geschützt werden können.
Barbara Lochbihler (EBD-Vizepräsidentin, Menschenrechtsexpertin, Mitglied im UN-Ausschuss gegen das Verschwindenlassen (CED) sowie in der Internationalen Kommission gegen die Todesstrafe (ICDP), Mitglied des Europäischen Parlaments GRÜNE/EFA 2009–2019) ordnet aktuelle Entwicklungen ein und gibt Einblicke in Herausforderungen und Perspektiven des Menschenrechtsschutzes in Europa.
Warum sind der EGMR und die EMRK gerade in politisch angespannten Zeiten so wichtig für den Schutz von Grundrechten und Rechtsstaatlichkeit in Europa?
Barbara Lochbihler: Die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist ein ausgezeichneter Leitfaden und Orientierungsrahmen für europäische und nationale Politik gerade in stürmischen Zeiten. Sie ist notstandsfest und in Zeiten, in der regelbasierte, offene Gesellschaften massiv von populistischen und rechtsextremen Parteien angegriffen werden, eine ausgezeichnete Richtschnur, um die Grundrechte zu wahren und demokratische Strukturen zu sichern. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ist unabhängig, und seine Entscheidungen haben die Lebensrealität von Millionen von Europäer*innen verbessert. Besonders in Krisenzeiten ist es eine wichtige Aufgabe, ihn vor Angriffen zu schützen und seine Unabhängigkeit zu verteidigen, gerade weil sich Regierungen oft schwertun, mit dessen konkreter Kritik an ihrer Politik umzugehen.
Wo sehen Sie aktuell die größten Herausforderungen für die EMRK und die Verteidigung von Menschenrechten in Europa?
Barbara Lochbihler: Die aktuell größte Herausforderung sehe ich darin, dass die Grundrechte und der Schutz von Menschen "on the move" massiv ausgehöhlt worden sind, weil sich die Parteien der Mitte treiben lassen von populistischen und rechtsextremen Parteien, die mit der Abwertung von Minderheiten, mit einer rassistischen Politik gegen Flüchtende und Migranten und mit ihrer Verachtung für demokratische, offene Gesellschaften Wahlerfolge erzielen. Das jüngst verabschiedete Gemeinsame Europäische Asylsystem bringt gravierende Verschärfungen, Asylschnellverfahren und Haftlager an den Außengrenzen, Abschiebungen in Länder ohne Schutz für Flüchtlinge und immer mehr Deals mit Ländern außerhalb der EU, um Flüchtlinge grundsätzlich von Europa fernzuhalten. Das geht einher mit Angriffen auf die Unabhängigkeit und Wirkmächtigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, um dessen Urteile zu verhindern, die menschenrechtlich fragwürdige Flüchtlingspolitik europäischer Regierungen wiederholt kritisiert haben.
Meiner Meinung sollte die EU auch längst der EMRK beigetreten sein. Sie würde sich damit in all ihren Politikbereichen zu deren Grund- und Menschenrechten bekennen und hätte die Rechtsprechung des EGMR in ihrem Geschäftsbereich umzusetzen.
Welche Entwicklungen geben Ihnen Hoffnung, dass sich die Einhaltung der Menschenrechte und der EMRK verbessert?
Barbara Lochbihler: Ich sehe überall in Europa ein starkes zivilgesellschaftliches Engagement, die erkämpften Rechte nicht zu unterlaufen, sondern weiter auszubauen und vor allem deren Umsetzung zu garantieren. So gibt es in Berlin seit 2022 eine Melde- und Informationsstelle Antiziganismus, MIA e.V., die sich u.a. für die Sichtbarmachung von Antiziganismus einsetzt.
Ein weiteres Beispiel sind die zahllosen Initiativen in Europa, die seit Jahrzehnten dafür kämpfen, Gewalt gegen Frauen als ein strukturelles Problem zu verstehen, das sich nach wie vor in ungleichen Machtverhältnissen der Geschlechter, in Geschlechterstereotypen und den Geschlechtern zugeschriebenen Erwartungen und Rollen zeigt. 2011 verabschiedete der Europarat das Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Diese 'Istanbul-Konvention', beschreibt Gewalt gegen Frauen als tief in den Strukturen, Normen und sozialen sowie kulturellen Werten verwurzelt, welche die Gesellschaft prägen und häufig von einer Kultur des Leugnens und des Schweigens aufrechterhalten werden. Die Istanbul-Konvention zeigt eine Fülle von Maßnahmen auf, um den Schutz von Mädchen und Frauen vor Gewalt zu verbessern. Sie gilt weltweit als weitreichendster völkerrechtlicher Vertrag zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Überall in Europa verteidigen heute Frauenverbände diesen Erfolg, gegen die Angriffe auf die Selbstbestimmungsrechte von Frauen und Mädchen.
Hoffnung macht mir sowohl der Blick auf neue Themen, als auch der Blick auf Erreichtes. Ein langjähriges Thema des Europarats ist die Anti-Todesstrafenpolitik. Wer Mitglied im Europarat werden wollte oder will, muss die Todesstrafe abschaffen. So ist eine Todesstrafen-freie-Zone geschaffen worden, die 46 Staaten umfasst, in der über 700 Millionen Menschen leben und in der seit 25 Jahren keine Hinrichtungen mehr stattfanden!
Ermutigend finde ich schließlich auch, dass sich der EGMR auch mit neue Themenfeldern des Menschenrechtsschutzes beschäftigt: In einer Grundsatzentscheidung 2024 bestätigte er, dass unzureichende Klimaschutzmaßnahmen eines Mitgliedstaates der EMRK eine Verletzung der Menschenrechte darstellen und erkennt damit als erster Menschenrechtsgerichtshof die kausale Verbindung zwischen Klimaschutz und Menschenrechten an. Er stellt klar, dass die Mitgliedsstaaten verpflichtet sind, effektive Maßnahmen für mehr Klimaschutz zu ergreifen, um ihre Bevölkerung vor den Folgen des Klimawandels zu schützen.


