Soziale Gerechtigkeit gestalten

Europas Zukunft muss gerecht gestaltet sein, um Zusammenhalt und Wohlergehen zu fördern. Nur ein Europa, das die Freiheiten des Binnenmarktes mit der Solidarität und dem gesellschaftlichen Bedürfnis nach sozialer Sicherheit zusammendenkt, wird das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürgern zurückgewinnen.

Sozialen Fortschritt europaweit fördern

Die EU hat sich in ihren Verträgen der wettbewerbsfähigen sozialen Marktwirtschaft verschrieben und sollte dieses Ziel auf Basis der Europäischen Säule sozialer Rechte (ESSR) weiter fest verfolgen. Denn wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt müssen besonders in Krisenzeiten Hand in Hand gehen.

Unter Beachtung des Prinzips der Subsidiarität, sowie der vertraglich festgehaltenen EU-Kompetenzen und im engen Dialog mit den Sozialpartnern und repräsentativen Interessen sollten die EU und ihre Mitgliedstaaten die Grundsätze und -rechte zeitnah und entlang des Aktionsplans weiter in konkrete politische und gesetzgeberische Maßnahmen umsetzen. Nur so kann die Verpflichtung zur Erreichung der Kernziele aus der Erklärung von Porto zur Armutsreduktion, Beschäftigung und Weiterbildung bis 2030 eingehalten werden.

Zukunft der Arbeit durch sozialen Dialog gestalten

Die EU und ihre Mitgliedstaaten sollten Armut und Arbeitslosigkeit - insbesondere die anhaltend hohe, europaweite Jugendarbeitslosigkeit - durch gezielte europäische Investitionen, eine Umsetzung der neuen Europäischen Kindergarantie und weitere komplementäre europäische Maßnahmen bekämpfen. Schwerpunktmäßig sollten dabei die Ursachen der Arbeitslosigkeit durch nationale Arbeitsmarkt- und Bildungsreformen angegangen werden. Die 2020 beschlossene Stärkung der Jugendgarantie weist in dieser Hinsicht in die richtige Richtung, doch fehlt ein Qualitätsrahmen, der die Schaffung von guter Arbeit sicherstellt.

Denn neue Arbeitsplätze im digitalen und ökologischen Wandel müssen ungeachtet des Beschäftigungsverhältnisses soziale Sicherheit und gute Arbeitsbedingungen entlang europäischer Mindeststandards bieten. Dies gilt besonders für die neuen Arbeitsformen, in deren Bereich EU-Mindeststandards, wie z. B. zum Arbeitsschutz und zur Arbeitsprävention, die nicht ausgehebelt werden dürfen. Ebenfalls muss die EU die unterschiedlichen Transformationsprozesse so gestalten, dass Lebenshaltungskosten nicht massiv ansteigen und die Investitionen für die Transition gesellschaftlich und intergenerationell gerecht verteilt sind. Dafür vorgesehene Fördergelder sollten immer an die Kriterien Guter Arbeit wie Tarifbindung, Standortentwicklung, Beschäftigungssicherung und Qualifizierungsstrategien gebunden werden.

Zudem sollte die EU durch ihre Kohäsionspolitik, den Fonds für einen gerechten Übergang und den Klima-Sozialfonds den ökologischen Wandel für einkommensschwache Haushalte und Regionen, die von CO2-intensiver Industrie und Bergbau geprägt sind, sozialverträglich gestalten. Strukturfonds und die Mittel für die Transformation dürfen vor dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in Europa und der notwendigen Gestaltung der Transformation nicht gegeneinander ausgespielt werden, den Beides muss mit angemessenen Mitteln ausgestattet werden.

Die Gestaltung der Rahmenbedingungen für gute Arbeit sollte stets im Dialog mit den Sozialpartnern geschehen. Wir treten für eine mitbestimmte Arbeitswelt ein, die es Arbeitgebenden und Beschäftigten ermöglicht, untereinander die Bedingungen ihrer Arbeit zu gestalten und darüber hinaus im Dialog mit dem Staat den ordnungspolitischen Rahmen ihrer Arbeit mitzubestimmen.

Wir setzen uns dafür ein, den sozialen Dialog und die Sozialpartnerschaft mit allen Akteurinnen und Akteuren, auch im gewerkschaftlichen Kontext, europaweit auf allen Ebenen zu stärken und weiter zu institutionalisieren. Hierzu gehört auch die Stärkung des Instruments der Sozialpartnervereinbarung nach Artikel 155 AEUV. Wir begrüßen dessen Wiederbelebung und fordern von der Europäischen Kommission, klare und transparente Festlegungen, die den Umgang mit Anträgen der Sozialpartnerinnen und -partner auf Durchführung einer solchen Vereinbarung durch Beschluss des Rates – etwa als Richtlinie – betreffen. Denn die Stärkung der autonomen Sozialpartnerschaft auf EU-Ebene kann nur gelingen, wenn die Umsetzung ihrer Vorschläge gesichert ist.

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