Unabhängigkeit verteidigen, Verantwortung durchsetzen: Der Europarat stärkt Gerechtigkeit für die Ukraine
Der heutige 35. Jahrestag der Unabhängigkeit der Ukraine erinnert an die Unabhängigkeit der Ukraine – und daran, wie entschlossen das Land seine Freiheit und Souveränität verteidigt. Die Unterstützung der Ukraine bleibt weiterhin unverzichtbar und leistet einen Beitrag für die europäische Friedensordnung.
Seit Beginn des vollumfänglichen russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine am 24. Februar 2022 nutzt der Europarat seine Rolle als zentrale europäische Organisation für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, um auf die völkerrechtswidrige Gewalt zu reagieren. Bereits im März 2022 wurde Russland aufgrund seines Angriffskrieges aus dem Europarat ausgeschlossen. Damit verband sich früh die politische und rechtliche Botschaft, dass schwere Verstöße gegen das Völkerrecht nicht folgenlos bleiben dürfen.
Zugleich begann der Aufbau internationaler Rechenschaftsmechanismen, die den Opfern Gerechtigkeit verschaffen und die Täter zur Verantwortung ziehen sollen.
Um dieses Ziel praktisch umzusetzen, entwickelte der Europarat in Zusammenarbeit mit der Ukraine, der Europäischen Union und einer breiten internationalen Staatengruppe in den vergangenen Jahren zwei zentrale Instrumente: einen internationalen Entschädigungsmechanismus für die Opfer des Krieges sowie ein Sondertribunal zum Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine. Beide Vorhaben befinden sich inzwischen in der institutionellen Umsetzung. Während das Schadensregister bereits Anträge entgegennimmt und dokumentiert, werden die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen für die weiteren Institutionen schrittweise ausgebaut.
Sowohl der Entschädigungsmechanismus als auch das Sondertribunal sind im Rahmen des Europarates verankert, handeln jedoch unabhängig voneinander und verfügen über unterschiedliche Mandate, Rechtsgrundlagen und Mitgliedschaften. Mit beiden Instrumenten stärkt der Europarat seine zentrale Aufgabe: die Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit in Europa.
Internationaler Entschädigungsmechanismus
Mit der Gründung des Schadensregisters für die Ukraine beim Gipfeltreffen des Europarates in Reykjavík begann im Mai 2023 die Umsetzung eines internationalen Entschädigungsmechanismus. Das Register dokumentiert Schäden, Verluste und Beeinträchtigungen, die durch den russischen Angriffskrieg verursacht wurden. Bereits heute sind dort über 165.000 Anträge eingegangen. Seit April 2026 können zudem erstmals auch Ansprüche des ukrainischen Staates sowie juristischer Personen auf Entschädigung für systemische wirtschaftliche Schäden, zerstörte Infrastruktur und verlorene Vermögenswerte registriert werden.
Auf dieser Grundlage soll künftig eine Entschädigungskommission mit Sitz in Den Haag in den Niederlanden die eingegangenen Anträge prüfen, bewerten und Entschädigungszahlungen anordnen. Das Abkommen zur Einrichtung dieser Kommission wurde inzwischen von 39 Staaten und der Europäischen Union unterzeichnet. Die Kommission soll ihre Arbeit aufnehmen, sobald mindestens 25 Unterzeichner das Abkommen ratifiziert und eine ausreichende Finanzierung sichergestellt haben.
Ergänzend ist die Einrichtung eines Kompensationsfonds vorgesehen, um den Mechanismus langfristig zu vervollständigen und die praktische Umsetzung möglicher Entschädigungszahlungen zu ermöglichen.
Sondertribunal
Seit Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine setzt sich der Europarat dafür ein, die Verantwortlichen strafrechtlich zur Rechenschaft zu ziehen. Zu diesem Zweck erarbeitete eine internationale Gruppe aus Expertinnen und Experten aus rund 40 Staaten seit 2023 die rechtlichen Grundlagen für ein Sondertribunal zum Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine. Im Mai 2025 einigten sich die beteiligten Staaten auf die wesentlichen rechtlichen Eckpunkte. Im Juni 2025 unterzeichneten der Europarat und die Ukraine das Abkommen zur Errichtung des Sondertribunals.
Ein weiterer wichtiger Schritt folgte am 15. Mai 2026 bei der Tagung des Ministerkomitees des Europarates in Chișinău. Dort wurde ein erweitertes Teilabkommen zur Einrichtung eines "Management Committee" verabschiedet. Dieses regelt die institutionellen, finanziellen und administrativen Grundlagen des Sondertribunals und schafft damit die Voraussetzungen für dessen Arbeitsaufnahme. Insgesamt unterstützten 36 Staaten – darunter auch die beiden Nichtmitgliedstaaten Australien und Costa Rica – sowie die Europäische Union das Vorhaben. Die EU stellt dafür zehn Millionen Euro zur Verfügung.
Hintergrund für die Einrichtung des Sondertribunals ist eine Lücke im internationalen Strafrecht. Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) kann das Verbrechen der Aggression grundsätzlich nur verfolgen, wenn der Herkunftsstaat der beschuldigten Personen Vertragspartei des Römischen Statuts ist oder der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen den Fall an den Gerichtshof verweist. Da Russland dem Römischen Statut nicht beigetreten ist und als ständiges Mitglied des Sicherheitsrats ein Vetorecht besitzt, ist eine solche Überweisung derzeit praktisch ausgeschlossen.
Das Sondertribunal soll diese Lücke schließen. Es soll hochrangige politische und militärische Verantwortliche für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine strafrechtlich verfolgen und damit einen wichtigen Beitrag zur Durchsetzung des Völkerrechts leisten. Der Europarat bietet hierfür als regionale und wertebasierte internationale Organisation den institutionellen Rahmen und übernimmt damit eine zentrale Rolle bei der Aufarbeitung des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.
Europas Werte verteidigen
Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine ist nicht nur ein Angriff auf einen souveränen Staat, sondern auch auf die europäische Friedens- und Werteordnung. Mit dem Ausschluss Russlands, dem Aufbau eines Entschädigungsmechanismus und der Unterstützung eines Sondertribunals zeigt der Europarat, dass Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit auch in Zeiten des Krieges handlungsleitende Prinzipien bleiben müssen.
Die Europäische Bewegung Deutschland begrüßt diese Entwicklungen als bedeutenden Schritt zur Sichtbarmachung der Verbrechen des russischen Angriffskrieges und der damit verbundenen Verantwortung des Kremls. Zugleich unterstreichen die Initiativen des Europarates die Bedeutung einer europäischen Wertegemeinschaft, die auf Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und demokratischen Prinzipien beruht.


